Genitalverstümmelung soll in Deutschland schwerer bestraft werden
Künftig soll Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen in Deutschland bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers nicht verjähren und mit Haftstrafen von mindestens zwei Jahren geahndet werden. Das sieht ein von mehreren Ländern unterstützter Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am Freitag, 12. Februar, beim Bundestag einbrachte.
Beschneidung und andere Praktiken zur Verstümmelung der äußeren Genitalien sollen als eigener Straftatbestand normiert werden. Darin sollen auch Taten im Ausland einbezogen werden, wenn das Opfer zur Tatzeit seinen Wohnsitz im Inland hatte.
Quelle: AP









