Bundesrat befasst sich mit Gesetzesanträgen zu weiblicher Genitalverstümmelung
Am morgigen Freitag, dem 12. Februar, befasst sich der Bundesrat mit Gesetzesanträgen verschiedener Bundesländer zu Zwangsheirat und weiblicher Genitalverstümmelung. Die Änderungen sehen vor, dass sowohl Zwangsheirat als auch weibliche Genitalverstümmelung als eigene Tatbestände ins Strafrecht aufgenommen werden. Christa Stolle, die Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES einer der Partnerorganisationen von STOP FGM NOW!: „Wir freuen uns, dass die Länder an einem Strang ziehen, um das Unrechtsbewusstsein für diese schweren Menschenrechtsverletzungen zu schärfen“.
Nach Berechnungen von TERRE DES FEMMES sind über 5.000 Mädchen in Deutschland der Gefahr ausgesetzt, an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. Laut dem Gesetzentwurf soll Genitalverstümmelung zusätzlich in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Damit könnten auch Genitalverstümmelungen, die während des Urlaubs im Ausland durchgeführt wurden, strafrechtlich verfolgt werden. Neben den geplanten Strafrechtsänderungen hält TERRE DES FEMMES konkrete Präventionsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Mädchen für dringend notwendig. Dazu gehört die verpflichtende Teilnahme aller Kinder in Deutschland an den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.
Quelle: TERRE DES FEMMES e.V.









