Bundesrat befasst sich mit Gesetzesanträgen zu weiblicher Genitalverstümmelung

Am morgigen Freitag, dem 12. Februar, befasst sich der Bundesrat mit Gesetzesanträgen verschiedener Bundes­länder zu Zwangsheirat und weiblicher Genital­verstümmelung. Die Änderungen sehen vor, dass sowohl Zwangsheirat als auch weibliche Genital­verstümmelung als eigene Tatbestände ins Strafrecht aufgenommen werden. Christa Stolle, die Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES einer der Partnerorganisationen von STOP FGM NOW!: „Wir freuen uns, dass die Länder an einem Strang ziehen, um das Unrechtsbewusstsein für diese schweren Menschen­rechtsverletzungen zu schärfen“.

Nach Berechnungen von TERRE DES FEMMES sind über 5.000 Mädchen in Deutschland der Gefahr ausgesetzt, an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. Laut dem Gesetzentwurf soll Genital­verstümmelung zusätzlich in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Damit könnten auch Genital­verstümmelungen, die während des Urlaubs im Ausland durchgeführt wurden, strafrechtlich verfolgt werden. Neben den geplanten Strafrechtsänderungen hält TERRE DES FEMMES konkrete Präventions­maßnahmen zum Schutz gefährdeter Mädchen für dringend notwendig. Dazu gehört die verpflichtende Teilnahme aller Kinder in Deutschland an den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.

Quelle: TERRE DES FEMMES e.V.